In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es sie: die kath. und ev. Bekenntnisschulen. Fragen wir Menschen auf der Straße, so werden viele meinen, kath. Schulen seien der katholischen Kirche angegliedert, von ihr betrieben. Das ist jedoch nicht richtig: jede Bekenntnisgrundschule ist eine öffentliche Schule in kommunaler Trägerschaft. Die Landesverfassung in NRW garantiert mit den Bekenntnisschulen ein plurales Schulwesen und setzt Zeichen für die Gewährleistung der Religionsfreiheit.
Immer wieder kommt die Diskussion auf, ob in unserer immer säkulareren Welt solche Bekenntnisschulen noch richtig sind, ob es nicht ausreicht, überall – auch im Sinne der Ökumene – christliche Bekenntnisschulen zu haben.
Um in diese Diskussion einzusteigen, sollten wir uns vielleicht ein paar grundlegende Tatsachen vor Augen führen.
- Katholische Bekenntnisschulen sind ein Angebot an katholische Eltern, die dem Glauben verbunden sind, und auch an Eltern, die dem katholischen Glauben zwar nicht verbunden sind, denen es jedoch ein wichtiges Anliegen ist, dass ihre Kinder in einem aus dem Glauben geprägten, wertorientierten Umfeld erzogen werden.
- Schulen sind keine geschlossenen Gesellschaften, sie sind offen für andere Bekenntnisse, für Kinder aller Nationen – die Zeiten, in denen man mit kath. Scheuklappen durch die Landschaft ging, gehören längst der Vergangenheit an – Schulstatistiken beweisen das, ebenso wie die Flüchtlingskinder, die auch an den kath. Schulen aufgenommen werden.
- An kath. Schulen gelten die staatlichen Richtlinien und Lehrpläne.
- Eltern wählen die Schulen für ihre Kinder. Eltern können auch entscheiden, ob eine Bekenntnisschule so bleibt oder in eine christliche Gemeinschaftsschule umgewandelt wird.
Was ist das Besondere?
„In der Bildungslandschaft des Landes Nordrhein-Westfalen setzen Katholische Bekenntnisschulen inhaltlich und gestalterisch eigene Akzente: Sie stehen für ein pädagogisches Konzept, das Wissensvermittlung mit ganzheitlicher Erziehung und Glaubenspraxis verbindet.“(Broschüre „Die Katholische Grundschule in NRW, 2012, S.11)
Alle Schulen verwirklichen den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Landesverfassung, Katholische Grundschulen dürfen und wollen mehr! Sie verwirklichen die am katholischen Glauben orientierte Bildung in allen Fächern, während der Unterricht an christlichen Gemeinschaftsschulen offen für alle religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sein muss, und die Lehrerinnen und Lehrer auch nicht christlich geprägt sein müssen.
Der Unterricht an kath. Schulen sensibilisiert für christliche Sinn- und Wertfragen und öffnet den Horizont für die Frage nach Gott und unterstützt damit die religiöse Erziehung in der Familie.
Das christliche Menschenbild ist an kath. Schulen Grundlage des Schullebens. Das heißt? Jedes Kind wird als Geschöpf Gottes mit allen seinen Fähigkeiten und Begabungen angesehen. Es wird geliebt und nicht einsortiert nach guten und schlechten Leistungen. Nächstenliebe, Solidarität und Verantwortung für die Schöpfung und Gesellschaft werden ebenso eingeübt, wie der Umgang mit Schuld und Versagen.
In katholischen Schulen stehen Wissensvermittlung und Persönlichkeitsentwicklung gleichermaßen auf dem Lehrplan. Sie leisten damit einen besonderen Beitrag sowohl für die Kinder und ihre Familien als auch für unsere Gesellschaft.
„Eine starke Toleranz wächst aus den eigenen Wurzeln. Losgelöst davon wächst Desorientierung, wächst Beliebigkeit, jedenfalls nicht die Anerkennung des anderen. …Je tiefer das Profil, desto stärker sind Haftung und Halt“. Bischof Franz Kamphaus 1996